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Entscheid
Entscheid durch die Stiftung
Der Entscheid des Stiftungsrates erfolgt schriftlich.
Es besteht kein Anspruch auf eine Begründung.
Da es sich nicht um öffentliche Gelder handelt, besteht keine Rekursmöglichkeit.
Finanzielle Beiträge müssen nicht zurückgezahlt werden.
Bei unrichtigen Angaben bzw. Missbrauch sind alle erhaltenen Stiftungsgelder umgehend zurück zu erstatten.

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